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AGB Ferienhotel Bodensee

Geltungsbereich
Diese AGB finden auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Ferienhotel Bodensee und dem Gast bzw. der Organisation Anwendung.

Buchung - Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme der schriftlichen, telefonischen, elektronischen oder persönlichen Buchung und der Zustellung der Buchungsbestätigung (Reservationsvertrag) kommt ein Vertrag nach Obligationenrecht zwischen dem Gast bzw. der Organisation und dem Ferienhotel Bodensee zustande. Die vorliegenden AGB sind integrierender Bestandteil dieses Vertrags.

An- und Abreise
Am Anreisetag stehen die Zimmer ab 16:00 Uhr bereit. Am Abreisetag stehen die Zimmer bis 11:00 Uhr zur Verfügung.
Bei späterer Anreise (nach 18:00 Uhr) muss das Ferienhotel Bodensee vorab schriftlich oder telefonisch benachrichtigt werden, ansonsten kann das Ferienhotel Bodensee frei über die Zimmer verfügen.

Zahlungsmodalitäten Individualgäste
Die Bezahlung der Gesamtrechnung erfolgt spätestens am Abreisetag in bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte. Das Ferienhotel Bodensee behält sich vor, ganz oder teilweise Vorauszahlungen zu verlangen.
Bankomaten in der näheren Umgebung befinden sich in Steckborn (bspw. Raiffeisenbank, Thurgauer Kantonalbank und Post).

Zahlungsmodalitäten Gruppen
Für Gruppen wird vorgängig eine Anzahlung in Höhe von 60% des Gesamtbetrags erhoben. Der Restbetrag wird der Gruppe bzw. der Organisation nach dem Aufenthalt in Rechnung gestellt, wobei die Bezahlung innert 30 Tagen zu erfolgen hat.

Mahlzeiten Individualgäste
Gäste mit Halb- oder Vollpension geniessen die vielseitige Küche des Tertianums.
Das Tertianum liegt auf der gegenüberliegenden Strassenseite des Ferienhotels Bodensee und geniesst einen guten Ruf.
Der Gast hat dem Ferienhotel Bodensee spätestens sieben Tage vor Anreise den Wunsch nach Spezialessen (vegetarische, laktose- oder glutenfreie Kost) mitzuteilen. Vegane Kost wird nicht angeboten. Der Zuschlag für Spezialessen beträgt CHF 5.00 pro Person pro Mahlzeit. Für püriertes Essen und vegetarische Kost wird kein Zuschlag erhoben.  
Für allfällige Nahrungsunverträglichkeiten bzw. für das Konsumieren einer für den Gast nicht geeigneten Speiseform übernimmt das Ferienhotel Bodensee keine Haftung.

Mahlzeiten Gruppen
Gäste mit Halb- oder Vollpension geniessen die vielseitige Küche des Tertianums.
Das Tertianum liegt auf der gegenüberliegenden Strassenseite des Ferienhotels Bodensee und geniesst einen guten Ruf.
Pro Gruppe kann nur ein Arrangement (Halb- oder Vollpension) gewählt werden. Lunchpakete können für einzelne Tage bestellt werden (eine Anmeldung hat mind. drei Wochen vor Anreise zu erfolgen).
Eine Anmeldung für Spezialessen (vegetarische, laktose- und glutenfreie Kost) erfolgt nach Möglichkeit bei der Buchung oder spätestens mit der Zustellung der Zimmerliste. Vegane Kost wird nicht angeboten. Der Zuschlag für Spezialessen beträgt CHF 5.00 pro Person pro Mahlzeit. Für püriertes Essen und vegetarische Kost wird kein Zuschlag erhoben.
Bei einer rechtzeitigen Abmeldung der ganzen Gruppe mind. drei Wochen vor Anreise für das Abendessen (Lunch ausgenommen), vergüten wir CHF 7.00 pro Person und Übernachtung (Voll- oder Halbpension), ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.
Für allfällige Nahrungsunverträglichkeiten bzw. für das Konsumieren einer für den Gast nicht geeigneten Speiseform übernimmt das Ferienhotel Bodensee keine Haftung. 

Rauchen
Das Rauchen in den Räumlichkeiten des Ferienhotels Bodensee ist untersagt. Dies gilt auch für e-Zigaretten.

Beizug Spitex
Das Ferienhotel Bodensee bietet keine pflegerischen Leistungen an. Zudem werden auch keine Medikamente abgegeben. Bei Bedarf kann die Spitex auf Kosten des Gastes beigezogen werden. Die entsprechende Organisation übernimmt die Stiftung Claire & George, Hotelspitex, in Bern. Eine Anmeldung hat mindestens drei Wochen vor Anreise durch den Gast oder das Ferienhotel Bodensee zu erfolgen.

Notfälle
Es liegt in der Verantwortung des Gastes, sich um allfällige notwendige Hilfe zu kümmern bzw. diese zu organisieren (bspw. Anfordern der Ambulanz) und medizinischem Personal nachts den Zutritt zum Ferienhotel Bodensee zu verschaffen (Öffnen der Haupteingangstüre). In der Nacht ist kein Hotelpersonal anwesend.

Haustiere
Haustiere sind im Ferienhotel Bodensee grundsätzlich nicht erlaubt. Diensthunde sind im Rahmen ihrer Arbeit aber selbstverständlich willkommen; pro Tier wird CHF 10.00 pro Tag verrechnet. Der Gast hat sich selbständig und eigenverantwortlich um das Tier zu kümmern. Das Ferienhotel Bodensee übernimmt weder Betreuungsaufgaben, noch stellt es Futter zur Verfügung. 

Nachtruhe
Die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr.

Parkplätze
Das Ferienhotel Bodensee verfügt über neun Parkplätze, welche gegen Bezahlung benutzt werden können. Die Kosten pro Parkplatz betragen CHF 8.00 pro Nacht. Das Ferienhotel Bodensee übernimmt keine Haftung für allfällige Parkschäden oder Diebstähle.
Weitere öffentliche Parkplätze befinden sich am Bahnhof Berlingen und an der Schiffländi in Berlingen (kostenpflichtig). Alle Behindertenparkplätze in Berlingen sind kostenpflichtig.

Stornierungskonditionen Individualgäste
Stornierungen oder Umbuchungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich (per Brief oder E-Mail) erfolgen und vom Ferienhotel Bodensee schriftlich bestätigt werden. Eine Stornierung per Telefon wird nicht akzeptiert.
Es gelten folgende Fristen:
Stornierungen sind bis 11 Tage vor Anreise kostenlos. Bei späteren Stornierungen (weniger als 11 Tage vor Anreise), bei Nichterscheinen am gebuchten Anreisetag (sog. No-show), einer späteren Anreise oder einer frühzeitigen Abreise, berechnet das Ferienhotel Bodensee 100% des vereinbarten Übernachtungspreises inkl. Verpflegung und Hilfsmittel.
Bei einem No-show oder einer späteren Anreise erlischt zudem das Recht auf einen Aufenthalt im Ferienhotel Bodensee (Löschung der Buchung). 
Diese Stornierungskonditionen gelten für das Ferienhotel Bodensee und den Gast bzw. die Organisation. Im Falle höherer Gewalt wie Brand, Streik, Tod usw. können die Parteien ohne Kostenfolgen vom Vertrag zurücktreten.
Das Ferienhotel Bodensee behält sich vor, individuelle Stornierungsbedingungen vertraglich festzulegen.

Stornierungskonditionen Gruppen
Stornierungen oder Umbuchungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich (per Brief oder E-Mail) erfolgen und vom Ferienhotel Bodensee schriftlich bestätigt werden. Eine Stornierung per Telefon wird nicht akzeptiert.
Es gelten folgende Fristen:
Stornierungen sind bis 5 Monate vor Anreise kostenlos.
Bei späteren Stornierungen (weniger als 5 Monate vor Anreise), berechnet das Ferienhotel Bodensee 80% des vereinbarten Übernachtungspreises inkl. Verpflegung und Hilfsmittel.
Bei Stornierungen von weniger als 2 Monaten vor Anreise, bei Nichterscheinen am gebuchten Anreisetag (sog. No-show), einer späteren Anreise oder einer frühzeitigen Abreise, berechnet das Ferienhotel Bodensee 100% des vereinbarten Übernachtungspreises inkl. Verpflegung und Hilfsmittel.
Bei einem No-show oder einer späteren Anreise erlischt zudem das Recht auf einen Aufenthalt im Ferienhotel Bodensee (Löschung der Buchung).
Einzelne Zimmer, max. 10% aller gebuchten Zimmer, können bis 45 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Andernfalls berechnet das Ferienhotel Bodensee 100% des vereinbarten Übernachtungspreises inkl. Verpflegung und Hilfsmittel.
Diese Stornierungskonditionen gelten für das Ferienhotel Bodensee und den Gast bzw. die Organisation. Im Falle höherer Gewalt wie Brand, Streik, Tod usw. können die Parteien ohne Kostenfolgen vom Vertrag zurücktreten.
Das Ferienhotel Bodensee behält sich vor, individuelle Stornierungskonditionen vertraglich festzulegen.

Empfehlung
Wir empfehlen den Gästen vor Antritt des Aufenthalts eine private Reiseversicherung (Annullationsversicherung) abzuschliessen.

Schadenersatzpflicht und Haftung
Der Gast haftet gegenüber dem Ferienhotel Bodensee für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleitpersonen bzw. seine Hilfspersonen verursacht werden, ohne dass das Ferienhotel Bodensee dem Gast ein Verschulden nachweisen muss. Selbiges gilt für Hilfsmittel, die ihm das Ferienhotel Bodensee zur Verfügung stellt. Schäden sind unverzüglich dem Ferienhotel Bodensee schriftlich zu melden.
Das Ferienhotel Bodensee haftet für Schäden lediglich in Fällen von Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Für eingebrachte Sachen wird die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast. Ansprüche müssen spätestens bei der Abreise beim Ferienhotel Bodensee schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls gelten die Ansprüche als verwirkt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Gast bzw. der Organisation und dem Ferienhotel Bodensee ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist am Sitz der Stiftung Pro Handicap in Berlingen. Berlingen ist auch der Erfüllungsort und für Kunden mit Domizil im Ausland der Betreibungsort. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.
 

Hinweis